Berufsunfähigkeitsschutz für
Ärztinnen und Ärzte
KlinikRente.BU: Neue Lösung für ärztliches Personal
Die Gesamtzahl der gemeldeten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland lag im Jahr 2019 laut der Bundesärztekammer bei rund 402.000. Für diese große Gruppe von Arbeitnehmern in der Pflege galten die berufsständischen Versorgungswerke lange Zeit als ausreichende Absicherung - doch die Zeiten haben sich geändert. Das bereits seit mehreren Jahren anhaltende Niedrigzinsumfeld lässt den Ertragsdruck auch auf die Versorgungswerke immer weiter ansteigen. In der Folge werden die Lücken in der Versorgung - und damit die finanziellen Risiken - immer größer. Aus diesem Grund ist unter anderem eine private Absicherung der Arbeitskraft auch für Ärztinnen und Ärzte heutzutage unerlässlich.
Damit Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf auch in Zukunft ohne Sorgen um die finanzielle Absicherung ausüben können, bietet das KlinikRente Versorgungswerk bereits seit dem 01. Juli 2020 eine überarbeitete Version der KlinikRente.BU für Ärzt*innen und Zahnärzt*innen an. Gemeinsam mit Konsortialführerin Swiss Life wurden zahlreiche Punkte verbessert, um angestellte und niedergelassene Ärzt*innen und Zahnärzt*innen gemäß ihren Anforderungen bedarfsgerecht abzusichern.
Zu den HighlightsZu den VorteilenZur Verkaufsunterstützung
Highlights und Produktneuerungen speziell für die Ärzteschaft mit KlinikRente.BU
- Human- und Zahnmedizinstudent*innen können ab dem 10. Fachsemester maximal monatlich eine BU-Rente in Höhe von 2.000 Euro absichern
- Infektionsklausel – Leistung bereits bei teilweisem Tätigkeitsverbot oder Verstoß gegen einen Hygieneplan
- Erweiterung des Umorganisationsverzichts auf selbstständige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in einer Einzelpraxis, Praxisgemeinschaften bzw. Gemeinschaftspraxen
- Erhöhung der Grenze für die Anrechnung von bestehenden Ansprüchen aus den berufsständischen Versorgungswerken
- Hohe BU-Absicherungsmöglichkeiten bei Praxisübernahme und Neugründung
- Ergänzung spezieller Nachversicherungsgarantie-Anlässe (NVG) für Ärzt*innen und Zahnärzt*innen: dazu zählt z. B. die Praxisfinanzierung oder der Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation
Mit diesen Neuerungen ist die KlinikRente.BU die erste Wahl im Gesundheitswesen und der richtige Vorsorge-Partner für Ärztinnen und Ärzte. Darüber hinaus stehen alle Leistungen von KlinikRente grundsätzlich allen Beschäftigten im Gesundheitswesen unabhängig vom Arbeitgeber zur Verfügung.
Vorteile der privaten BU-Absicherung für Ärzt*innen und Zahnärzt*innen
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet zudem weitere klare Vorteile im Vergleich zu den Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke der Ärztinnen und Ärzte:
- Bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit wird die Leistung ausgezahlt. Bei vielen Versorgungswerken erfolgt die Auszahlung im Regelfall erst bei 100 %
- Zudem erfolgt in der privaten Vorsorge keine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten. Das berufsständische Versorgungswerk kann hingegen meistens auf eine Tätigkeit des gleichen Berufsbildes verweisen, die der Versicherte theoretisch ausüben kann: Zum Beispiel könnte die betroffene Person die Tätigkeit eines ärztlichen Gutachters bei einer Versicherung aufnehmen oder diagnostische Tätigkeiten als Schul- oder Betriebsarzt übernehmen
- Eine Rückgabe der Approbation im BU-Fall ist bei der privaten Vorsorge ebenfalls nicht erforderlich, bei den Versorgungswerken meistens schon
- Die BU-Lösung der KlinikRente beinhaltet eine Infektionsklausel, die der meisten Versorgungswerke im Regelfall hingegen nicht
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die sogenannten medizinischen Mitwirkungspflichten. Die Versorgungswerke verlangen oft eine „zumutbare“ Heilbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme. Die private BU hingegen verlangt nur gefahrlose ärztliche Maßnahmen mit sicherer Erfolgsaussicht ohne Schmerzen und in keinem Fall eine Operation.
Die neuen Dokumente zur Verkaufsunterstützung für eine optimale Beratung
Hier finden Sie eine Übersicht aller Dokumente zur Verkaufsunterstützung speziell für Ärztinnen und Ärzte, darunter Flyer für Ärzt*innen sowie für Studierende der Human- und Zahnmedizin.
Weitere Dokumente zur Verkaufsunterstützung finden Sie im BeraterPortal. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Teile der hier aufgelisteten Dokumente zu bestellen.
Vertriebsleitfaden speziell für Ärztinnen und Ärzte
Produktinformation zur KlinikRente.BU
Flyer Berufsunfähigkeitsabsicherung für angestellte und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Flyer Berufsunfähigkeitsabsicherung für Studierende der Human- und Zahnmedizin
Highlightblatt für Selbstständige & Beschäftigte
Highlightblatt für Studierende